01 — Eckdaten
Drohnenaufnahmen bei STORA Studios: die Eckdaten
- Einsatzgebiet
- Köln, Bonn, Rhein-Sieg-Kreis, Siebengebirge
- Genehmigt beflogen
- Köln: Flora, Rheinpark, Theodor-Heuss-Park, Volksgartenweiher, Mülheimer Stadtgarten, Groov in Zündorf · Bonn: Rheinaue vor dem Post Tower · Siebengebirge
- Zuständige Stellen
- je nach Fläche Stadt, Bezirksregierung Düsseldorf, Rhein-Sieg-Kreis, Grundeigentümer
- Pilot
- Florian Baukmann, EU-Kompetenznachweis A1/A3, registrierter Betreiber, versichert, gewerbliche Drohneneinsätze seit Juli 2024
- Einsatzform
- meist Teil der laufenden Produktion, zusammen mit Foto und Video am Boden
- Planung
- Anfrage in der Regel drei bis sechs Wochen vor dem Wunschtermin, im Schutzgebiet früher
- Auslieferung
- fertig bearbeitete Fotos und Videos über einen Freigabelink
- Stand
- Oktober 2026
02 — Nutzen
Was bringen Luftaufnahmen einem Ausflugsziel oder Hotel?
Sie zeigen, was vom Boden aus nicht zu sehen ist: wo ein Ort liegt, wie er erreichbar ist und was ihn umgibt.
Für eine Bergbahn ist das die Strecke im Hang, für ein Hotel die Lage am Rhein, für eine Parkanlage oder einen Skulpturenpfad die Fläche als Ganzes. Solche Motive ändern sich nicht jede Saison und bleiben deshalb lange im Einsatz, auf der Website ebenso wie in Social Media.
Luftaufnahmen entstehen bei uns meist am selben Tag wie Foto und Video am Boden. Aus einem Termin wird so Material für beide Perspektiven. Wie das über eine Saison aussieht, zeigt die Arbeit für die Drachenfelsbahn.
03 — Zuständigkeiten
Wer entscheidet, ob eine Drohne fliegen darf?
Das entscheidet der Ort, nicht die Drohne. Je nach Fläche sind andere Stellen beteiligt, und davon hängen Antragsweg, Vorlauf und Kosten ab.
Städtische Flächen
Für Start und Landung auf städtischen Flächen braucht es in Köln eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt. In Parkanlagen ist zusätzlich das Grünflächenamt einzubeziehen.
Rhein und Bundesstraßen
Flüge über dem Rhein als Bundeswasserstraße und entlang von Bundesstraßen berühren geografische Gebiete. Zuständig ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Düsseldorf.
Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete
Über Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten, Vogelschutzgebieten und Nationalparks darf ohne Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde nicht geflogen werden. Im Naturschutzgebiet Siebengebirge ist das der Rhein-Sieg-Kreis; wegen der Brutzeit sind Flüge dort nicht ganzjährig genehmigungsfähig.
Privat-, Betriebs- und Bundesgelände
Der Eigentümer muss zustimmen, bei Bundesliegenschaften zusätzlich die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Bei Veranstaltungen kommt die Polizei hinzu.
Gerade am Rhein und im Bundesviertel berührt ein Flug oft mehrere Stellen gleichzeitig. Für zwei Flüge in der Bonner Rheinaue vor dem Post Tower waren Ordnungsamt, Grünflächenamt, Polizei, DHL als Grundstückseigentümer und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beteiligt. Welche Kombination für Ihren Ort gilt, prüfen wir vor jedem Angebot.
04 — Einsatzorte
Unser Einsatzgebiet, hier fliegen wir regelmäßig
Köln
In Köln haben wir unter anderem über der Flora, dem Rheinpark, dem Theodor-Heuss-Park, dem Volksgartenweiher, dem Mülheimer Stadtgarten und der Groov in Zündorf geflogen, teils über dem Rhein und an Bundesstraßen. Jeder dieser Flüge war genehmigt. Am Rheinpark und am Volksgartenweiher entstanden Luftaufnahmen für Colonia Aktiv, am Volksgartenweiher zusätzlich für die StEB Köln.
Bonn
In Bonn haben wir zur Erweiterung des Skulpturenpfads „360° – crossing the borders“ zweimal in der Rheinaue vor dem Post Tower geflogen, im Auftrag der Galerie Geißler Bentler. Der Pfad liegt auf dem Gelände von DHL; beteiligt waren Ordnungsamt, Grünflächenamt, Polizei, DHL und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Siebengebirge
Im Siebengebirge fliegen wir für die Drachenfelsbahn. Die Strecke liegt im Naturschutzgebiet, deshalb planen wir Luftaufnahmen dort mit dem Genehmigungsfenster des Rhein-Sieg-Kreises und nutzen die Flugtermine für Motive, die über mehrere Saisons eingesetzt werden.
05 — Planung
Warum gehören Drohnenflüge in die Jahresplanung?
Weil jede Genehmigung Bearbeitungszeit braucht und nicht jeder Zeitraum für jeden Ort infrage kommt. Wer Luftaufnahmen kurzfristig plant, bekommt sie oft gar nicht oder nur zur falschen Jahreszeit.
Im Naturschutzgebiet schließt die Brutzeit einen Teil des Jahres aus, in Parkanlagen geben Betrieb und Besucheraufkommen das Zeitfenster vor, am Rhein kommt das Wetter dazu. Bei Großveranstaltungen kann die Stadt zeitweise Drohnenverbote erlassen; zur Fußball-EM 2024 galt eine Verbotszone in der Kölner Innenstadt. Wir prüfen Flugtermine deshalb auch gegen den Veranstaltungskalender.
Wir empfehlen, Drohnenaufnahmen in der Regel drei bis sechs Wochen vor dem Wunschtermin anzufragen, im Schutzgebiet früher. Flugtermine legen wir zusammen mit den übrigen Drehtagen fest, immer mit Ausweichtermin. Wie die Jahresplanung insgesamt läuft, steht auf Leistungen.
06 — Kosten
Wovon hängen die Kosten für Drohnenaufnahmen ab?
Vor allem davon, wie viele Startplätze ein Motiv braucht und wie viele Stellen zustimmen müssen. Die Aufnahme selbst ist meist der kleinere Teil.
- StartplätzeIn Köln fällt die Genehmigungsgebühr je Startort an. Wer Motive von wenigen, gut gewählten Startplätzen aus fliegt, zahlt weniger.
- Beteiligte StellenEin Flug in einer städtischen Parkanlage ist mit einer Stelle geklärt. Berührt er Rhein, Bundesgelände oder eine Veranstaltung, sind schnell fünf Stellen beteiligt, mit entsprechend mehr Aufwand.
- AntragstellerBei öffentlichen Auftraggebern prüfen wir vorab, ob der Antrag besser über Ihr Haus läuft, weil sich das auf Gebühren auswirken kann.
- EinsatzformAls Teil eines ohnehin geplanten Drehtags ist eine Drohne deutlich günstiger als ein eigener Einsatztermin.
- NachbearbeitungUmfang und Formate der fertigen Fotos und Videos.
Anfallende Gebühren weisen wir im Angebot und auf der Rechnung gesondert aus.
07 — Ablauf
Wie läuft ein Drohnenflug mit uns ab?
Ort prüfenDetails
Vor dem Angebot
Ort und Startplätze prüfen: Welche Flächen berührt der Flug, sind geografische Gebiete betroffen, wem gehört das Gelände, welche Startplätze sind sinnvoll.
ZustimmungenDetails
Anträge und Abstimmungen
Zustimmungen einholen: Anträge und Abstimmungen mit allen beteiligten Stellen, mit Flugkarte, Start- und Landeplatz, Versicherungsnachweis und Datenblatt der Drohne, immer mit Ausweichtermin.
Wetter prüfenDetails
Am Flugtag
Wetter und Umfeld prüfen: Wind, Sicht und Veranstaltungen am Flugtag; bei ungeeigneten Bedingungen fliegen wir am Ausweichtermin.
FliegenDetails
Auf Sicht
Fliegen: ausschließlich auf Sicht und im genehmigten Rahmen, meist zusammen mit Foto und Video am Boden. Erkennbare Personen vermeiden wir oder holen vorher Einverständniserklärungen ein.
AusliefernDetails
Fertige Formate
Ausliefern: fertig bearbeitete Fotos und Videos über einen Freigabelink, sortiert nach Verwendung.
08 — Arbeiten
Arbeiten mit Drohne
Drachenfelsbahn · Siebengebirge
Luftaufnahmen im Naturschutzgebiet
Luftaufnahmen im Naturschutzgebiet als Teil der laufenden Kanalbetreuung.
StEB Köln · Flora-Weiher
Luftaufnahmen an Kölner Parkweihern
Luftaufnahmen an Kölner Parkweihern für die Bürgerkommunikation.
Colonia Aktiv · Rheinpark und Volksgartenweiher
Luftaufnahmen geführter Radtouren
Luftaufnahmen geführter Radtouren für Imagefilm und Instagram.
Galerie Geißler Bentler · Rheinaue Bonn
Zwei Flüge vor dem Post Tower
Luftaufnahmen zur Erweiterung des Skulpturenpfads „360° – crossing the borders“, zwei Flüge vor dem Post Tower.
09 — Wer fliegt
Wer fliegt die Drohne?
Florian Baukmann, Inhaber von STORA Studios. Er plant, beantragt und fliegt jeden Einsatz selbst, seit Juli 2024 gewerblich, mit EU-Kompetenznachweis A1/A3, als registrierter Betreiber und mit Versicherung. STORA Studios produziert seit 2017 Foto und Video, seit 2021 mit Schwerpunkt Tourismus.
10 — Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Drohnenaufnahmen.
Wie lange vorher sollten wir Drohnenaufnahmen anfragen?
In der Regel drei bis sechs Wochen vor dem Wunschtermin, im Naturschutzgebiet früher. Die Genehmigung braucht Bearbeitungszeit, und je nach Ort kommen nicht alle Zeiträume infrage. Am sichersten ist es, Flugtermine gleich in die Jahresplanung aufzunehmen.
Darf man in Kölner Parks mit einer Drohne fliegen?
Ja, aber nicht ohne Weiteres. Für Start und Landung auf städtischen Flächen braucht es eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt Köln, berührt der Flug den Rhein, zusätzlich die Bezirksregierung Düsseldorf. Wir haben unter anderem über der Flora, dem Rheinpark und dem Volksgartenweiher mit Genehmigung geflogen.
Kann man in Bonn am Rhein und im Bundesviertel mit einer Drohne fliegen?
Ja, mit entsprechender Vorbereitung. Für zwei Flüge in der Rheinaue vor dem Post Tower waren Ordnungsamt, Grünflächenamt, Polizei, DHL als Grundstückseigentümer und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beteiligt. Solche Konstellationen klären wir vor dem Angebot.
Darf im Siebengebirge das ganze Jahr geflogen werden?
Nein. Im Naturschutzgebiet Siebengebirge sind Flüge wegen der Brutzeit nur in einem Teil des Jahres genehmigungsfähig. Wir kennen Zeitfenster und Antragsweg beim Rhein-Sieg-Kreis und planen die Motive entsprechend, auch für die folgende Saison.
Was kosten Drohnenaufnahmen?
Das hängt vor allem von der Zahl der Startplätze, den beteiligten Stellen und der Einsatzform ab. Als Teil eines geplanten Drehtags sind Luftaufnahmen deutlich günstiger als ein eigener Termin. Gebühren weisen wir gesondert aus.
Wer stellt den Antrag?
In der Regel wir. Bei öffentlichen Auftraggebern prüfen wir vorab, ob der Antrag besser über Ihr Haus läuft, weil sich das auf die Gebühren auswirken kann.
Was passiert, wenn am Flugtag das Wetter nicht passt?
Jeder Flug wird mit Ausweichtermin beantragt. Sind Wind oder Sicht ungeeignet, fliegen wir am Ausweichtermin.
Was passiert mit Personen im Bild?
Wir planen Luftaufnahmen so, dass Personen nicht erkennbar sind. Wo Menschen bewusst Teil des Motivs sind, etwa bei geführten Touren oder Eröffnungen, holen wir vorher Einverständniserklärungen ein.
Buchen wir Drohnenaufnahmen einzeln oder als Teil der Betreuung?
Meist als Teil der laufenden Betreuung, zusammen mit Foto und Video am Boden. Einzelaufträge wie Eröffnungen sind möglich, brauchen aber denselben Vorlauf.
Wer fliegt die Drohne?
Florian Baukmann, Inhaber von STORA Studios, seit Juli 2024 gewerblich, mit EU-Kompetenznachweis A1/A3, als registrierter Betreiber und versichert.
11 — Kontakt
Nennen Sie uns den Ort.
Wir prüfen, welche Stellen beteiligt sind, wo die Drohne starten kann und ob Ihr Wunschzeitraum realistisch ist.
Ort prüfen
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Telefon
+49 151 59409089
E-Mail
florian@stora-studios.de
WhatsApp
+49 151 59409089



